Wahl-o-Rad zur hessischen Landtagswahl

Im Oktober wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Der ADFC Hessen hat dazu mit dem Wahl-o-Rad eine Internetseite erstellt, auf der sich die Positionen der Parteien zur Radverkehrspolitik in Hessen miteinander vergleichen lassen.

Das Bild zeigt den Schriftzug "Wahl-o-Rad".
Hessische Landtagswahlen im Oktober: Der ADFC Hessen unterstützt mit dem Wahl-o-Rad bei der Wahlentscheidung. © ADFC Hessen

Für den Wahl-o-Rad hat der ADFC-Landesverband Hessen Wahlprogramme und Stellungnahmen der Parteien ausgewertet. Interessierte können sich durch 15 Thesen klicken – unter anderem zu Klimaschutz, Gesundheit, Radwegebau und Verkehrssicherheit – und sie nach eigenen Vorstellungen gewichten.

„Ein wichtiges Ziel des Wahl-o-Rad ist es, die Unterschiede der hessischen Parteien in der Radverkehrspolitik transparent zu machen. Und wir wollen einen Denkanstoß für die Wahlberechtigten und für die Parteien geben, damit in Hessen nach der Landtagswahl der Radverkehr intensiv und flächendeckend gefördert wird“, sagt Hessens ADFC-Vorsitzender Ansgar Hegerfeld.

Sichere und lückenlose Radnetze

Dazu gehören nach Ansicht des ADFC Hessen vor allem sichere Radwege, damit es zukünftig keine Toten und Schwerverletzten mehr im Straßenverkehr gibt (Vision Zero). Außerdem müssen viel schneller lückenlose Radnetze geplant und gebaut werden, und an Landesstraßen sollen jedes Jahr 100 Kilometer neue Radwege entstehen. Sowohl im ländlichen wie im städtischen Raum soll es mehr Platz für das Fahrrad geben.

„Um die Radverkehrsinfrastruktur in Hessen in einen akzeptablen Zustand zu bringen, muss das Land viel mehr Planerinnen und Planer einstellen und je Bürger:in und Jahr mindestens 30 Euro investieren“, so Hegerfeld weiter.

Der Wahl-o-Rad des ADFC Hessen findet sich auf wahl-o-rad.de.

 


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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